Wertzuwachssteuer in Spanien entfällt, wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wurde

Das spanische Verfassungsgericht entscheidet, dass keine Wertzuwachssteuer gezahlt werden muss, wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wurde.

In unseren letzten Newsletter vom 17.03.2017 wurde erwähnt, dass das Verfassungsgerichts mehrere Artikel des Provinzgesetzes von Guipuzcoa und Alava über die Wertzuwachssteuer von Urban Land (IIVTNU, bekannt als plusvalía municipal) als verfassungswidrig erklärt hat. Zu diesen Zeitpunkt waren nur regionale Vorschriften betroffen und es wurde gesagt, dass es sehr gut möglich ist, dass ein ähnliches Urteil im ganzen Land ausgestellt wird.

Am 17.05.2017 hat nun das Verfassungsgericht entschieden, dass keine Wertzuwachssteuer gezahlt werden muss, wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wurde.

Das Verfassungsgericht entschied am vergangenen Donnerstag über die Wertzuwachssteuer Urban Land auf Landesebene und hat erneut den Steuerzahlern Recht gegeben, wie in seinen Urteilen über das Provinzgesetzes von Guipuzcoa und Alava.

Das Urteil beinhaltet jedoch nicht die Entfernung oder das Verschwinden dieser Steuer, welche ein großes Einkommen für Finanzämter in ganz Spanien ist. Das heißt, alle jene Steuerzahler, die ein Gebäude verkauft haben und einen Gewinn aus der Transaktion erhalten, müssen die Steuer leisten.

Bisher, mussten die Eigentümer, die Ihre Immobilie mit Verlusten verkauft haben, die folgende Steuer an die entsprechende Steuerverwaltung zahlen, obwohl die Transaktion zu Verlusten geführt hätte. Warum?

Der IIVTNU belastet den Wertzuwachs des Grundstücks zum Zeitpunkt der Übertragung einer Immobilie, bis zu einer maximalen Haltedauer von 20 Jahren. Um jedoch die Menge der abzuführenden Steuer zu berechnen, wird nur der bewertbare Landwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs und die Jahre in dem es im Besitz des Eigentümers gewesen ist berücksichtigt.

Eine Methode, die zeigt, dass immer “Plusvalias” existieren, unabhängig vom tatsächlichen Landwert, der sich nicht erhöht hat. Das heißt, dass die Berechnung dieser Steuer davon ausgeht, dass die Immobilienpreise immer steigen.

Zum Beispiel schätzt die Stadtverwaltung von Madrid eine theoretischen Aufwertung von 3,5% (dieser Prozentsatz variiert je nach Standort) der Immobilienpreise auf dem aktuellen Schätzwert, die durch die Anzahl der Jahre seit dem Kauf multipliziert wird.

Wenn Sie Fragen oder weitere Information benötigen steht Ihnen DIKEOS Abogados gern zur Verfügung.