Die Dritte Kammer des spanischen Bundesgerichtshofs (Tribunal Supremo) hat im Sommer 2016 dem spanischen Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) eine Frage zur möglichen Verfassungswidrigkeit der 7%igen Produktionssteuer für elektrische Energie vorgelegt. Demnach hält der Tribunal Supremo es für wahrscheinlich, dass die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Steuer (Ley 15/2012, que regula el Impuesto sobre el Valor de la Producción de Energía Eléctrica) verfassungswidrig ist.
Es ist inzwischen einhellige Meinung unter den spanischen Verbänden und Fachjuristen, dass im Hinblick auf die eventuelle Verfassungswidrigkeit der Steuer alle Steuererklärungen (die ja gleichzeitig die Zahlung der Steuer bedeuten) aus den vergangenen vier Jahren angefochten werden müssen, und zwar sowohl die Quartals- als auch die Jahreserklärungen. Die erste anzufechtende Erklärung ist also diejenige aus dem 1. Quartal 2013. Nur durch eine Anfechtung der Erklärungen ist gewährleistet, dass keine Bestandskraft eintritt und der Stromproduzent seinen Anspruch auf Erstattung der verfassungswidrigen Steuer durchsetzen kann. Der Eintritt der Bestandskraft muss notwendigenfalls dadurch abgewendet werden, dass nach einer Zurückweisung der Anfechtung durch das Finanzamt der gerichtliche Weg beschritten wird.
Dies betrifft sämtliche Hersteller von Stom in Spanien, und somit auch die Inhaber spanischer Photovoltaik- und Windkraftanlagen.
DIKEOS Abogados bietet den Betreibern von spanischen Erneuerbare Energien-Anlagen an, die Anfechtung gegen ein erst im Moment der tatsächlichen Steuerrückerstattung zu zahlendes Honorar durchzuführen.


