Gesetzentwurf zu Klimawandel und Energiewende

photovoltaic-system

Am 19. Mai 2020 übermittelte der Vizepräsident für den ökologischen Wandel dem Abgeordnetenkongress den Gesetzesentwurf über Klimawandel und Energieübergang (APLCCTE).

Damit beginnt die APLCCTE ihren parlamentarischen Prozess, zu dem sie die Beiträge der verschiedenen Fraktionen erhalten wird. Dieser Prozess, der sechs Monate bis zu einem Jahr dauern wird, wird in der endgültigen Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes gipfeln.

Der Text der APLCCTE besteht aus 36 Artikeln, die auf neun Titel verteilt sind und den Gesamtrahmen für die Regierungsführung festlegen, der dazu dienen soll, die anderen Politiken und Maßnahmen zu artikulieren. Die APLCCTE deckt mehrere Tätigkeitsbereiche ab, wobei das elektrische System nur einer davon ist. Es folgt eine Zusammenfassung der Hauptelemente der APLCCTE, die für den photovoltaik Sektor von Interesse sind.

Ziele:
Der Text setzt die folgenden Ziele bis 2030:
Emissionen: Reduzierung um mindestens 20% gegenüber 1990.
Erneuerbare Energien: mindestens 35 % des Endverbrauchs und 70 % der Stromerzeugung
Effizienz: mindestens 35% Reduktion gegenüber dem Trendszenario.

Bis 2050 das Ziel der Klimaneutralität (null Netto-Emissionen) und ein elektrisches System, das “ausschließlich auf ursprünglichen, erneuerbaren Erzeugungsquellen basiert”.
Darüber hinaus ist der Ministerrat ermächtigt, die Ziele für beide bis 2030 bis 2050 nach oben zu korrigieren, um dem Pariser Abkommen, den Vorschriften der Europäischen Union (EU), den technologischen Entwicklungen oder aus anderen Gründen, sei es aus ökologischen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen, nachzukommen.

Energie- und Klimapläne
Das Hauptinstrument zur Erreichung der Ziele wird der sukzessive Plan Integrierter Nationaler Energie- und Klimaplan (PNIEC) sein, der erste bereits für den Zeitraum 2021-2030 vorgelegt wurde. Eine “Dekarbonisierungsstrategie bis 2050” wird ebenfalls per königlichem Erlass genehmigt werden. Artikel 34 der APLCCTE sieht auch die Autonomen Energie- und Klimapläne vor, dass die Autonomen Gemeinschaften ab dem 31. Dezember 2021 das MITECO in der Kommission für die Koordinierung des Klimawandels informieren sollen.

Erneuerbare Energien Auktionen
Die zweite Schlussbestimmung der APLCCTE führt eine Änderung des Gesetzes 24/2013 über den Elektrizitätssektor ein, durch die Artikel 14 (Vergütung von Tätigkeiten) um einen neuen Absatz 7.a ergänzt wird, der die Durchführung von Auktionen für erneuerbare Energien zu einem Preis für die erzeugte Energie ermöglicht:

  • “7.bis) […] wird die Regierung einen weiteren Windpark-Vergütungsrahmen für die Erzeugung von Stromwind parkaus erneuerbaren Energiequellen entwickeln, der auf der langfristigen Anerkennung eines festen Energiepreises beruht.
  • Dieser Vergütungsrahmen wird im Rahmen einer Auktion gewährt, bei dem das zu versteigernde Produkt die installierte Energieleistung oder eine Kombination aus beidem sein wird, und die Variable auf dem angebotenen Produkt wird der Preis für die Vergeltung dieser Energie sein.
  • In wettbewerbsorientierten Ausschreibungsverfahren kann zwischen verschiedenen Erzeugungstechnologien unterschieden werden, je nach ihren technischen Merkmalen, dem Grad der Handhabbarkeit, den Standortkriterien, der technologischen Reife und jenen anderen, die den Übergang zu einer dekarbonisierten Wirtschaft in Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften garantieren”.

Wie bereits erwähnt, kann die parlamentarische Bearbeitung der APLCCTE in der Zeit von sechs Monaten bis zu einem Jahr verlängert werden.

Erneuerbare Gase
Artikel 10 der APLCCTE besagt, dass die Regierung spezifische Pläne für erneuerbare Gase (einschließlich Biogas, Biomethan, Wasserstoff und andere) genehmigt, indem sie deren Durchdringung fördert.

Es wird auch erwähnt, dass diese Pläne beinhalten können:
– Jährliche Durchdringungsziele für erneuerbare Gase.
– Maßnahmen zur Förderung der Einspeisung von erneuerbaren Gasen in das Erdgasnetz.
– Ein Zertifizierungssystem.

Einnahmen aus dem Elektrizitätssystem
Artikel 26 der APLCCTE besagt, dass mindestens 450 Millionen aus den Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten zur Finanzierung der Kosten des Elektrizitätssystems im Zusammenhang mit der Förderung erneuerbarer Energien verwendet werden.

Desgleichen führt die fünfte Schlussbestimmung der APLCCTE eine Änderung des Gesetzes 15/2012 über steuerliche Maßnahmen ein, die festlegt, dass die Einnahmen im Zusammenhang mit diesen Steuern “durch monatliche Abzüge für einen Höchstbetrag der effektiven Einziehung dieser Steuern und Gebühren im unmittelbar vorhergehenden Monat” erfolgen.

Strategie für der Energiewende
Artikel 24 der APLCCTE besagt, dass die Regierung alle fünf Jahre die vom MITECO und anderen Ministerien vorgeschlagenen Übergangsstrategien genehmigt. Das ETJ wird eine Analyse der Möglichkeiten und Vorschläge u.a. für Industriepolitik, FuEuI und Berufsausbildung enthalten. Die APLCCTE erwägt auch die Ausarbeitung der Übergangsvereinbarungen (Artikel 25) und der Elemente, die diese enthalten sollten.

Hier finden Sie den Gesetzentwurf Klimawandel und Energiewende

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