Gesetz 9/2017, 8. November, Verträge des öffentlichen Dienstes

GESETZ 9/2017, 8. NOVEMBER, Verträge des öffentlichen Dienstes

Am 9. November 2017 wurde in dem spanischen Amtsblatt (BOE) das Gesetz 9/2017 über Verträge des öffentlichen Dienstes veröffentlicht, mit dem die Richtlinien 2014/23 / EU und 2014/24 / EU in die spanische Rechtsordnung umgesetzt werden. Dieses Gesetz wird am 9. März 2018 in Kraft treten.

Die Umsetzung der Gemeinschaftsrechtsrichtlinien ist der Ausgangspunkt des neuen Gesetzes, mit dem versucht wird, ein effizienteres, transparentes und umfassenderes öffentliches Beschaffungssystem zu schaffen, durch das eine bessere Einhaltung der Vorschriften erreicht werden soll. Dies soll durch die Erfüllung der Bedürfnisse der Auftraggeber als auch durch die Verbesserung der Bedingungen für den Zugang und die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen durch Wirtschaftsteilnehmer sowie durch die Bereitstellung besserer Dienstleistungen für die Nutzer erreicht werden.

Desgleichen soll das neue Gesetz die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Verfahren mit dem Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwands der beteiligten Wirtschaftsbeteiligten in diesem Bereich und somit sowohl den Bietern als auch den Auftraggebern zugute kommen.

Die wichtigsten Neuheiten des Gesetzes 9/2017 sind die folgenden:

  • Die Erweiterung des subjektiven Geltungsbereichs des Gesetzes;
  • Die Aufnahme von Verträgen über soziale, ökologische, innovative und entwicklungspolitische Erwägungen;
  • Die Einbeziehung der Regulierung der Vorabkonsultationen des Marktes;
  • Die Regelung eines vereinfachten Verfahrens;
  • Die Aufnahme neuer Regeln zur Förderung der Transparenz von Verträgen, ungeachtet der Regeln zur Erleichterung der Bekämpfung von Betrug und Korruption, z. B. durch die Beseitigung der Annahme, dass das Verhandlungsverfahren wegen des Betrags ohne Werbung angewandt wird;
  • Eine neue Regelung der Figur des Profils der Vertragspartei, erschöpfender als die bisherige;
  • Die Aufrechterhaltung der Verwendung der verantwortlichen Erklärung, die Erweiterung des Spektrums der Fälle, in denen sie verwendet wird, und deren Inhalt ist im Detail geregelt;
  • Einsatz für elektronische Verträge;
  • Maßnahmen zur Unterstützung von KMU: Maßnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens und Verringerung des Verwaltungsaufwands;
  • Verschwinden der Abbildung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags und Erscheinen an dessen Stelle der neuen Figur der Dienstleistungskonzession; und
  • Neue Maßnahmen zur Verteidigung des Wettbewerbs, wie die Verpflichtung, der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb mehr Informationen über die öffentliche Auftragsvergabe zu liefern.

Siehe vollständige Analyse: Gesetz 9/2017

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