Neue Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in Spanien

Neue Regelungen zur Arbeitszeiterfassung in Spanien:

ZeitDie noch amtierende Regierung hat am 8. März 2019 in dem Königlichen Gesetzerlass (Real Decreto-ley 8/2019) über dringende Sozialschutzmaßnahmen bei der Bekämpfung prekärer Arbeitsbedingungen beschlossen, die Unternehmen zu verpflichten, eine Kontrolle und Stundenerfassung für die Arbeitnehmer durchzuführen. Ziel ist es gegen unbezahlte oder betrügerische Überstunden, die manchmal sogar ganze Tage umfassen, vorzugehen, aber auch Fehlzeiten zu kontrollieren, in dem Unternehmen verpflichtet werden, den Beginn und das Ende der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu registrieren, um so Missbrauchssituationen zu vermeiden. Das Gesetz tritt am 13. Mai 2019 in Kraft.

Die Reform zielt darauf ab, die Einhaltung der Arbeitstageszeiten zu gewährleisten, die Kontrolle durch die Arbeits- und Sozialversicherungsaufsicht zu ermöglichen und einen Rechtsrahmen für Arbeitnehmer und Unternehmen zu schaffen, damit Diskrepanzen zwischen tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten und dafür gezahlte Löhne beseitigt werden. Derzeit wird etwa die Hälfte der Überstunden von Unternehmen in Spanien nicht bezahlt.

Wie die Erfassung der täglichen Arbeitszeit praktisch umgesetzt werden soll, wird gesetzlich nicht vorgegeben. Die Arbeitsaufsichtsbehörden selbst setzen auf ein “mechanisiertes Registrierungssystem”.

Die Unternehmen können sich für ein Medium entscheiden, wobei das Zeiterfassungssystem zuverlässig  die täglichen Anfangs- und Endzeiten aufzeigen muss. Diese Aufzeichnung muss auch die Stunden umfassen, die außerhalb des Arbeitsplatzes auf Abruf erbracht wurden. Und wenn diese Stunden den normalen Arbeitstag überschreiten, werden sie als Überstunden eingetragen.

Es können auch analoge Systeme, wie z.B. Zeitschaltuhren, verwendet werden. Durchsetzen werden sich aber wohl digitale Systeme in Form von Apps, die auf den persönlichen Geräten des Arbeitnehmers oder des Unternehmens installiert sind. Damit können  auch Arbeiten im „home office“ erfasst werden.  Die Aufzeichnungen müssen auch die Arbeitsstunden erfassen, die außerhalb des Arbeitsplatzes auf Abruf erbracht wurden.

Die Unternehmen sollten die Arbeitnehmervertreter vor der Einführung des Zeiterfassungssystems mit einbinden, um Verstöße gegen die Privatsphäre dieser Mitarbeiter zu vermeiden. Dazu ist es notwendig, die Verhältnismäßigkeit des eingeführten Systems zu berücksichtigen, da diese insbesondere mit den Datenschutzbestimmungen kollidieren können.

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