INFORMATION ZU DEN VON DER SPANISCHEN REGIERUNG BESCHLOSSENEN MASSNAHMEN ZUR LINDERUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN UND SOZIALEN FOLGEN DER CORONAKRISE AUS UNTERNEHMERISCHER SICHT
Die am 17. März vom spanischen Ministerpräsidenten angekündigten dringenden und außerordentlichen Maßnahmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Beeinträchtigungen durch das Coroanvirus (COVID-19) zu lindern, wurden heute im spanischen Staatsanzeiger (https://www.boe.es/diario_boe/txt.php?id=BOE-A-2020-3824) veröffentlicht und sind damit in Kraft getreten.
Außer den dort festgelegten Soforthilfen, Krediten und Bürgschaften, werden in dem Königlichen Erlass Vorschriften in den Bereichen Arbeitsorganisation, außerordentliche Beihilfen für Selbständige und Freiberufler, Verfahren bei vorrübergehender Aussetzung von Arbeitsverträgen und Kurzarbeit, Gewährung von Bürgschaften während der Coronaviruskrise, Aussetzung von Fristen in steuerlicher Hinsicht, Sonderregelungen für Wissenschaftliche Einrichtungen sowie Sonderregelungen des Gesellschafts- und des Insolvenzrechts geregelt.
Diese Vorschriften, die gerade für kleinere und mittelständige Unternehmen von besonderer Bedeutung sind, fassen wir im Folgenden Dokument zusammen: CORONAKRISE

