In dem Bewusstsein, dass eine der strukturellen Schwächen der spanischen Wirtschaft in den mit der Gründung neuer Unternehmen verbundenen Kosten liegt, hat das Gesetz 18/2022 als eines seiner Hauptziele die Vereinfachung der Unternehmensgründung festgelegt.
Auch wenn das eigentliche Ziel nicht darin besteht, die Unternehmenszahl per se zu erhöhen, da dies von der Interaktion zwischen dem Unternehmer und der Reaktion des Marktes abhängt, soll der Prozess der Unternehmensgründung durch die folgenden, in Kapitel II beschriebenen Maßnahmen erleichtert werden:
- Herabsetzung des Mindeststammkapitals für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (“SRL”)
Ein neues Mindeststammkapital für die Gründung einer SRL wird auf EINEN (1) EURO (€) festgelegt.
Es handelt sich um einen symbolischen Betrag, der der Option vorgezogen wurde, das Erfordernis eines gesetzlichen Mindestkapitals einfach komplett abzuschaffen, da das Kapitalgesellschaftsrecht auf der Logik beruht, dass solche Gesellschaften mit einem Grundkapital von strikt mehr als Null gegründet werden müssen.
Um die Interessen der Gläubiger zu schützen, gelten für SLR, die mit einem Stammkapital von weniger als 3.000 € gegründet wurden, zwei Regeln:
i. Gesetzliche Rücklage: Ein Betrag in Höhe von mindestens 20 % des Gewinns muss zurückgelegt werden, bis die Summe aus gesetzlicher Rücklage und Grundkapital 3.000 € erreicht.
ii. Liquidation der Gesellschaft (freiwillig oder zwangsweise): Sollte im Falle der Liquidation das Vermögen nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten zu begleichen, haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die Differenz zwischen 3.000 € und dem Betrag des gezeichneten Stammkapitals.
Änderung von Art. 4 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2010.
- Abschaffung der Sukzessiv gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Neben der Herabsetzung des Mindeststammkapitals wird auch die Möglichkeit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Wege der Sukzessivgründung wegen des fehlenden Mindeststammkapitals abgeschafft, ebenso wie jeder Hinweis auf solche Gesellschaften.
Diese Regelung sollte die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von weniger als 3.000 Euro ermöglichen.
- Welchen Status haben die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes 18/2022 im Rahmen der Sukzessivgründungsregelung eingerichteten SLRs?
Auf diese Gesellschaften können die neuen Vorschriften für GmbHs mit einem Mindeststammkapital von 1 €, aber weniger als 3.000 € angewandt werden.
Wenn sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, d.h. ihre Satzung nicht ändern, und bis sie das Grundkapital von 3.000 € erreichen, so gelten für sie die folgenden Regeln: (i) sie müssen der gesetzlichen Rücklage einen Betrag zuführen, der mindestens 20 % des Gewinns des Geschäftsjahres entspricht, ohne dass dieser Betrag begrenzt ist; (ii) nach Erfüllung der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Voraussetzungen dürfen Dividenden nur dann an die Mitglieder ausgeschüttet werden, wenn der Wert des Nettovermögens nicht unter 800 € liegt; iii) die jährliche Summe der Vergütungen, die den Gesellschaftern und den Geschäftsführern für die Ausübung ihrer Ämter in diesen Geschäftsjahren gezahlt werden, darf 20 % des Nettovermögens des entsprechenden Geschäftsjahres nicht übersteigen; dies gilt unbeschadet der Vergütungen, auf die sie als Arbeitnehmer Anspruch haben; iv) im Falle der Liquidation haften die Gesellschafter, wenn das Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu begleichen, gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Kapitalbetrags zuzüglich der Differenz zwischen diesem Betrag und dem Betrag von 3.000€.
Streichung von Art. 4 bis und Änderung der Art. 5 und 23 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2010. Zweite Übergangsbestimmung des Gesetzes 18/2022.
- Abschaffung der neuen beschränkten Unternehmensgesellschaft (“SLNE”).
Die Figur der neuen beschränkten Unternehmensgesellschaft , die eine Sonderform der SRL war, mit vereinfachten Gründungsformalitäten, deren Name aus den beiden Nachnamen und dem Namen eines der Gründungsgesellschafter zusammensetzte, zusammen mit einem eindeutigen alphanumerischen Code und die als SLNE erscheinen musste, wurde abgeschafft.
- Welchen Status haben die bestehenden GmbHs als SLNEs nach Inkrafttreten des Gesetzes 18/2022?
Diese Gesellschaften unterliegen den Bestimmungen für die SLR und führen diese Bezeichnung.
Aufhebung des Titel XII und der vierten, fünften und sechsten Zusatzbestimmungen des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2010. Dritte Übergangsbestimmung des Gesetzes 18/2022.
- Neue Pflichten für Notare
- Informationspflicht
Notare und Vermittler, die an der Gründung einer GmbH beteiligt sind, sind verpflichtet über die Vorteile der Inanspruchnahme der Unternehmer-Service-Punkte (PAE) und des Informationszentrums und Unternehmensgründungsnetzwerks (CIRCE) zu informieren.
Art. 3 Gesetz 18/2022.
- Verpflichtung zur Einhaltung der CIRCE-Verfahren
Um das Funktionieren von CIRCE zu verbessern, wird die Verpflichtung der Notare eingeführt, in der elektronischen Notariatsagentur (geregelt durch RD 421/2015) eingetragen zu sein sowie die Verpflichtung, alle über das CIRCE-System und das einheitliche elektronische Dokument (DUE) eingeleiteten Gründungsverfahren zu begleiten.
In Bezug auf die elektronische Notariatsagentur wird festgelegt, dass das Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes 18/2022 eine vierteljährliche Liste über die Anzahl der bei der Agentur eingegangenen Ernennungen, die Anzahl der abgelehnten Ernennungen und die Anzahl der genehmigten Kopien erstellen wird.
Art. 4 und Dritte Zusatzbestimmung des Gesetzes 18/2022.
- Neue Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung:
- Gründung einer SLR mit Standard-Statuten
Für die Gründung der Gesellschaft ist eine öffentliche Urkunde im standardisierten Format und mit kodierten Feldern zu verwenden. Darüber hinaus können vereinfachte Vollmachtsmuster im standardisierten Format verwendet werden.
Stellt der Registerführer Mängel oder Hindernisse für die Eintragung fest, stellt er einen negativen Vermerk aus und informiert die CIRCE, die diesen an die Gründer und den Notar weiterleitet.
Die Veröffentlichung der Eintragung des Unternehmens im Amtsblatt des Handelsregisters ist ebenfalls kostenlos.
- Gründung einer SLR ohne Standard-Statuten
In diesen Fällen wird auch eine öffentliche Urkunde mit standardisiertem Format und kodierten Feldern verwendet. Andererseits wurde die Frist für die endgültige Eintragung der Gründungsurkunde in das Handelsregister durch den Registerführer auf 5 Tage verkürzt.
Im Falle einer negativen Beurteilung von behebbaren Mängeln können die Gründer dem Notar die Befugnis erteilen, die Mängel auf elektronischem Wege zu beheben, sofern dies der Beurteilung und dem von den Parteien geäußerten Willen entspricht.
Um die Verfahren zu straffen, bedarf es noch der Entwicklung der folgenden Fragen:
- Einrichtung eines Dienstes in jedem Handelsregister, um die Eintragung rechtmäßiger Klauseln oder Vereinbarungen in den Gesellschaftsverträgen zu konsultieren.
- Definition der Gründungsurkunde mit standardisiertem Format und kodierten Feldern für SLR, die durch ein „DUE“ gegründet werden und die einen Verwaltungsrat als Verwaltungsorgan wählen.
- Festlegung des Verfahrens für die Einrichtung einer SLR ausschließlich auf telematischem Wege über CIRCE (Anwendung ab Inkrafttreten der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 hinsichtlich der Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Bereich des Gesellschaftsrechts).
Änderung der Artikel 15 und 16 des Gesetzes 14/2013. Fünfte Zusatzbestimmung, und Sechste Zusatzbestimmung des Gesetzes 18/2022.

