Ungeachtet aller politischen Streitereien auf dem Schlachtfeld Madrid, tritt in der Nacht auf den nächsten Samstag die „Vereinbarung des Interterritorialen Rates des Nationalen Gesundheitssystems über die Erklärung zu koordinierten Aktionen im öffentlichen Gesundheitswesen als Reaktion auf Situationen mit besonderem Risiko aufgrund unkontrollierter Übertragung von Infektionen verursacht durch SARS-Cov-2“. Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbirgt sich der Beschluss der spanischen Regionalregierungen, in der die PP nicht die Regierung stellt, für einen „lockdown light“.
Betroffen sind Gemeinden, in denen
- mindestens 500 Fälle auf 100.000 Einwohner innerhalb von zwei Wochen auftreten;
- 10% aller innerhalb von zwei Wochen durchgeführten Covid 19 -Tests sind positiv; und
- in der autonomen Region, in der eine Gemeinde liegt, sind mehr als 35% der Intensivbetten von Patienten mit Covid 19 belegt.
Diese ohnehin recht laxen Kriterien sind in Madrid zurzeit erfüllt. Ein Eilverfahren der Regionalregierung Madrid gegen die „Vereinbarung“ ist angekündigt.
Eingeschränkt wird vor allem das Grundrecht auf Freizügigkeit. Alle nicht unbedingt notwendigen Personenbewegungen sind verboten. Wer zur Arbeit, zum Arzt, zur Ausbildungsstätte oder zur Bank gehen will, benötigt einen Nachweis. Ein Muster für den Weg zu und von der Arbeit finden Sie hier: Muster Mobilitätsnachweis.
Weiter gilt das Recht, sich ungehindert privat oder in der Öffentlichkeit zu versammeln, grundsätzlich nur noch für Gruppen von sechs Personen. Restaurationsbetriebe müssen spätestens um 23.00 Uhr schliessen.
Ob und wie diese Massnahmen in den Autonomen Regionen um- und durchgesetzt werden, steht in den Sternen. In Madrid, dem europäischen Epizentrum der Pandemie, wird sich jeder an die eigene Nase fassen müssen.

