Vorschlag für eine Verordnung zur Regelung des ersten Versteigerungsmechanismus für die Gewährung des Wirtschaftsregimes für erneuerbare Energien

Vorschlag für eine Verordnung zur Regelung des ersten Versteigerungsmechanismus für die Gewährung des wirtschaftlichen Regimes für erneuerbare Energien und zur Festlegung des indikativen Zeitplans für den Zeitraum 2020-2025

Zweck dieses Erlasses ist es, den ersten Versteigerungsmechanismus für die Gewährung des Wirtschaftsregimes für erneuerbare Energien zu regeln, der im Königlichen Erlass 960/2020 vom 3. November festgelegt wurde, der das Wirtschaftsregime für erneuerbare Energien für Stromerzeugungsanlagen regelt.

Zu diesem Zweck legt dieser Erlass die Besonderheiten und Anpassungen fest, die in der allgemeinen Methodik für die Auswahl der Angebote in den ausgeschriebenen Ausschreibungsverfahren notwendig sind, mit dem Ziel, sie an die Merkmale der Ausschreibungen anzupassen. Sie legt die Verfahren fest, aus denen sich der Auktionsmechanismus zusammensetzt, einschließlich des Matching-Mechanismus, der zu verwenden ist, um das Vorhandensein von Mindestreserven des zu vergebenden Produkts zu berücksichtigen, sowie die Beschränkungen in Bezug auf die Gewährleistung des Wettbewerbs bei der Auktion und die Merkmale, denen die von den am wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren teilnehmenden Agenten abgegebenen Gebote genügen müssen.

Darüber hinaus regelt sie die Formalitäten und Verfahren im Zusammenhang mit dem elektronischen Register des Wirtschaftsregimes für erneuerbare Energien in Bezug auf die maximale Frist für die Einreichung des Antrags auf Registrierung im Vorzuteilungsstaat und die Höhe der entsprechenden wirtschaftlichen Garantie sowie die für die Registrierung in diesem Register in beiden Staaten, Vorzuteilung und Betrieb, erforderlichen Unterlagen.

Sie legt auch den Mechanismus zur Überwachung der Durchführbarkeit und der Reife der Projekte fest, durch die die zugewiesene Leistung mittels des Ausschreibungsmechanismus materialisiert wird, der auf einem Verfahren zur Identifizierung der Anlage und zur Akkreditierung der Erlangung der administrativen Baugenehmigung oder eines gleichwertigen Dokuments beruht.

Er setzt die in Artikel 20 des Königlichen Erlasses zur Regelung des Wirtschaftssystems für erneuerbare Energien vorgesehenen Sanktionen um, um Anreize für die Einhaltung der Verpflichtungen in Bezug auf die Mindestauktionsenergie zu schaffen, die von den Anlagen erworben wird, die das Wirtschaftssystem für erneuerbare Energien erhalten.

Er legt einen Zeitplan für die Versteigerungen im Rahmen des wirtschaftlichen Regimes für erneuerbare Energien im Zeitraum 2020-2025 fest, einschließlich der indikativen Fristen, der Häufigkeit der Ausschreibungen, der erwarteten Kapazität und der vorgesehenen Technologien.

Am 6. November 2020 veröffentlichte das Ministerium für den ökologischen Übergang und die demografische Herausforderung seinen Vorschlag für eine Verordnung zur Regelung des ersten Auktionsmechanismus für die Gewährung des Wirtschaftsregimes für erneuerbare Energien und zur Festlegung des geplanten Zeitplans für den Zugang zu den wirtschaftlichen Förderinstrumenten sowie seinen Bericht über die Analyse der Auswirkungen der Regulierung für die in Artikel 26 Absatz 6 des Regierungsgesetzes 50/1997 vom 27. Dezember 1997 genannten Zwecke.

Die Annahme dieses Erlasses ist das Ergebnis des Mandats, das aufgrund der außerordentlichen und dringenden Notwendigkeit in der vierten Zusatzbestimmung des Königlichen Gesetzesdekrets 23/2020 vom 23. Juni festgelegt wurde. Aus den gleichen Dringlichkeitsgründen wird gemäß Artikel 26.6 des Gesetzes 50/1997 der Regierung vom 27. Dezember die Frist für das Anhörungsverfahren auf 7 Tage ab dem Tag nach der Veröffentlichung auf der Website verkürzt.

Derselbe Text wurde der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb zur Erstellung eines Berichts und zur Durchführung des Anhörungsverfahrens durch dieses Organ über den Beirat für Elektrizität übermittelt.

Deadline für die Einreichung
Einsendeschluss für Beiträge von Dienstag, 10. November 2020 bis Mittwoch, 18. November 2020

Einreichung von Anträgen
Einreichungen können an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: bzn-sgernormativa@miteco.es

Quelle: https://energia.gob.es/es-es/Participacion/Paginas/DetalleParticipacionPublica.aspx?k=356

 

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