Angesichts der durch die Ausrufung des Alarmzustandes in Spanien verursachten Probleme, stehen wir Ihnen bei DIKEOS Abogados mit einem Team aus Experten im Arbeits-, Gesellschafts- und Steuerrecht zur Seite. Wir bieten bezüglich der Sofortmaßnahmen zum Schutz von Unternehmen unsere Hilfe an, insbesondere bei:
- (zeitlich begrenzte) Aussetzung von Arbeitsverträgen (ERTE – Expediente de Regulación Temporal de Empleo)
- Arbeitszeitreduzierung
- Erstattung von Sozialversicherungsabgaben
- Stundung von Steuerzahlungen
- Einleitung eines (Vor-)Konkursverfahrens, Gläubigerkonkurses und/oder Vertragskündigung.
Insbesondere erläutern wir in den beigefügten Dokument die Vorraussetzung zur Durchführung von Massnahmen im Rahmen einer befristeten Beschräftigungsregulierung (Expediente de Regulación Temporal de Empleo (ERTE)).
Lesen Sie auch in hier, im Detail, welche Massnahmen der spanische Ministerpräsident zur Linderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronakrise getroffen hat.

