Es modifiziert das Rundschreiben 1/2017 vom 8. Februar, Auskunftsersuchen und Verfahren zur Rechnungsstellung, Abwicklung und Zahlung des spezifischen Vergütungssystems für Stromerzeugungsanlagen.
Rundschreiben 2/2018 vom 14. November. Der Wortlaut von Nummer 5, des ersten Absatzes von Nummer 8 und des dritten Absatzes von Nummer 9 des sechzehnten Absatzes wurde verändert. Ebenso ergänzt es das Rundschreiben 1/2017 um die achte zusätzliche Bestimmung, die das Auskunftsersuchen und das Verfahren zur Rechnungsstellung, Abwicklung und Zahlung des spezifischen Vergütungssystems für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen, Kraft-Wärme-Kopplung und Abfall regelt.
Veröffentlicht am 23. November im BOE 283/2018.

