Erneuerbare Energien-Projekte in Spanien: Die spanische Regierung bringt einen gesetzlichen Lösungsvorschlag für die internationalen Schiedsverfahren auf den Weg
Richard Wicke
DIKEOS ABOGADOS
Madrid, 3. Januar 2019
Die von Pedro Sánchez geführte, sozialistische Regierung Spaniens hat eine gesetzliche Regelung vorgestellt, mit der der Wert der sog. “angemessene Rentabilität” der Bestandsanlagen für den neuen Vergütungszeitraum 2020 bis 2025 mit 7,09% festgelegt wird.
Zum anderen trifft der Gesetzentwurf eine spezielle Regelung für Erneuerbare Energien-Anlagen, die vor Juni 2013 ans Netz gegangen sind. Für diese Anlagen ist vorgesehen, dass der für den aktuellen Vergütungszeitraum (2014-2019) festgelegte Wert von 7,39% in den zwei folgenden Vergütungsperioden (2020-2025 und 2026-2031) nicht verändert werden kann. Damit blieben die aktuellen Vergütungsparameter “RinV” und “Ro” bis Ende 2031 unverändert.
Hintergrund ist die Vielzahl nationaler und internationaler Gerichts- und Schiedsverfahren gegen die umfassenden Modifikationen des ursprünglichen Vergütungsregimes für Erneuerbare Energien-Anlagen aus 2007 und 2008. Allein auf internationaler Ebene haben ausländische Investoren mittlerweise über 40 Schiedsverfahren gegen das Königreich Spanien eingeleitet, von denen bereits fünf (überwiegend) zugunsten der Investoren entschieden worden sind.
Die spanische Regierung verfolgt die Absicht, mit dem Einfrieren der “angemessenen Rentabilität” bis Ende 2031 eine Situation herzustellen, in der die Investoren durch die Einführung des neuen Vergütungsregimes im Jahr 2013 keinen wirtschaftlichen Schaden mehr erleiden. Neue internationale Schiedsverfahren sollen auf diese Art und Weise gegenstandslos gemacht werden.
Für die laufenden Verfahren unternimmt die geplante Neuregelung den Versuch, erfolgreiche Kläger nicht besser zu behandeln als die nationalen – also spanischen – Investoren. Sie sieht nämlich vor, dass solche Beträge, die der spanische Staat in Erfüllung rechtskräftiger (Schieds-) Gerichtsurteile an Anlagenbetreiber zahlt, von den fortlaufenden Vergütungszahlungen wieder abgezogen werden.
Die Ansprüche der Kläger in den internationalen Schiedsverfahren sollen auf diese Weise ins Leere laufen, so dass der spanische Staat zwar mehr Geld im Rahmen des neuen Vergütungssystems ausgibt, aber eben nicht speziell für die Erfüllung von Zahlungspflichten aus internationalen Schiedsverfahren.
Es bleibt abzuwarten, ob die geplante Regelung in Kraft tritt. Jedenfalls ist es sehr zweifelhaft, dass sich die Kläger in den internationalen Schiedsverfahren mit dem Einfrieren der Vergütungsparameter bis Ende 2031 zufrieden geben, da sich ihre Klage darauf stützt, dass sie durch die Einführung des neuen Vergütungssystem selbst bei der aktuell festgelegten “angemessenen” Rentabilität von 7,39% wirtschaftliche Schäden erlitten haben. Jedenfalls werden sie – sollte die Neuregelung in Kraft treten – prozessual reagieren müssen.
Lesen Sie hier den kompletten vorläufigen Gesetzesentwurf

